Pflicht zum Kündigungsbutton: Umsetzung größtenteils Mangelhaft › ifun.de

2023-02-16 16:12:04 By : Ms. Sherly Woo

Seit gut einem halben Jahr verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, die einen Vertragsabschluss für Laufzeitverträge im Internet anbieten, ihren Kunden eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, diese auch problemlos wieder kündigen zu können.

Anfang Juli 2022 als so genannte Pflicht zum Kündigungsbutton eingeführt, war geplant, dass sich Verträge im Fitnessstudio, Laufzeittarife fürs Handy und andere langfristige Vertragsverhältnisse so per Knopfdruck, transparent und ohne Fallstricke wieder beenden lassen. Wer online abonniert, sollte auch online kündigen können, so die Logik.

Ein halbes Jahr nachdem die Neuregelung in Kraft getreten ist, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt eine Zwischenbilanz gezogen und stellt der Umsetzung der neuen Vorgaben größtenteils schlechte Noten aus.

Wie eine stichprobenartige, automatisierte Auswertung von knapp 3.000 Anbieterwebseiten ergeben hat, bietet nur etwa ein Drittel aller Anbieter eine gesetzeskonforme Umstellung der Pflicht zum Kündigungsbutton an.

Viele Anbieter setzen zudem auf so genannte Dark Pattern, um das Vorhandensein entsprechender Tasten so unscheinbar wie möglich zu machen. Wie aus fast 400 Meldungen von Verbrauchern hervorgeht tauchen die Kündigungsbutton oft im Kleingedruckten am Ende der Webseite auf, sind in kleiner Schriftgröße abgedruckt oder mit minimalem Kontrast in hellgrauer Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund versteckt.

Viele Kündigungsbutton sind zudem wirkungslos und verweisen schlicht auf weitere Schritte wie etwa die telefonische Kontaktaufnahme. Andere sind einfach nur mit „Support“ oder „Abbruch“ beschriftet und lassen erst mal nicht erkennen, dass diese eine Vertragskündigung auslösen.

Gegen 152 Unternehmen, auf deren Webseiten die Verbraucher so oder so ähnlich getäuscht werden sollten, sind die Verbraucherzentralen bereits im vergangenen Jahr mit einer groß angelegten Abmahnaktion vorgegangen.

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